+++ Aktuelle Corona-Infomationen +++
Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 11. Januar 2021 bleiben die Werkstätten Haus Hall geöffnet. Es wird individuell entschieden, ob die Beschäftigten in den Werkstätten arbeiten oder zu Hause andere Formen der Mitarbeit nutzen.
Diese Regelung gilt zunächst bis zum 18. April 2021. Änderungen geben wir zeitnah an dieser Stelle bekannt.
Corona-Schutzimpfung: Am Montag, 1. März, hat die Landesregierung NRW den Corona-Impfplan für die Priorisierungsgruppe 2 vorgestellt. Voraussichtlich können wir den Beschäftigten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten Haus Hall im Laufe des März eine Impfung anbieten.
Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich an Werkstattleiter Jürgen Dreyer oder die Abteilungsleiter unserer Standorte in Ahaus, Coesfeld, Stadtlohn und Velen.